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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#8
OLG Koblenz hat das gleiche Urteil gesprochen, wie das OLG Hamm.

Einzige Chance : Die KV der Mutter selbst einmal anschreiben. Im Schreiben vermerken, man möge einen Antrag senden zur Versicherung des Kindes im Rahmen der Familienversicherung, da der Wohnort bei der Mutter sei. Vielleicht leiten die dann alles in die Wege, denn die wissen von solchen Urteilen meist auch nichts. Man überschätzt i.d.R. dieses Personal.
Vielleicht fällt Mama dann drauf rein, weil sie Post von der AOK bekommt und denkt, "Nun muß es ja so sein." Dann bei der eigenen KV kündigen und den Nachweis über die neue KV einsenden.

Zocken eben.....

Anders wirds nicht gehen......
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Nappo - 25-05-2013, 12:03
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03

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