Kein Titel bestand - gut.
Bevor sie vollstrecken könnten, müssten sie ihre "Forderung" erstmal per Gericht festgestellt bekommen. Das kann dauern und dazu müssten sie selbst klagen (volles Prozessrisiko für Behörde).
Dann käme es wohl hauptsächlich darauf an, ob sie schon damals die 3K "unterstellt" hatten (?) bzw. wie nachdrücklich sie damals deine Erwerbsobliegenheit "eingefordert" hatten (also konsequent und regelmäßig). Das kannst nur du nachsehen.
Jedenfalls nachträglich zu sagen, der Vater hätte, hätte, hätte können, dürfte nicht reichen. insbesondere müsste man mal in das aktuelle UVG-Gesetz und die UVG-Richtlinien schauen.
Wenn du jetzt mehr verdienst, kannst du denn dann jetzt den laufenden KU (also Mindestunterhalt) bedienen? Der geht eh vor, bevor Rückzahlung überhaupt denkbar.
Bevor sie vollstrecken könnten, müssten sie ihre "Forderung" erstmal per Gericht festgestellt bekommen. Das kann dauern und dazu müssten sie selbst klagen (volles Prozessrisiko für Behörde).
Dann käme es wohl hauptsächlich darauf an, ob sie schon damals die 3K "unterstellt" hatten (?) bzw. wie nachdrücklich sie damals deine Erwerbsobliegenheit "eingefordert" hatten (also konsequent und regelmäßig). Das kannst nur du nachsehen.
Jedenfalls nachträglich zu sagen, der Vater hätte, hätte, hätte können, dürfte nicht reichen. insbesondere müsste man mal in das aktuelle UVG-Gesetz und die UVG-Richtlinien schauen.
Wenn du jetzt mehr verdienst, kannst du denn dann jetzt den laufenden KU (also Mindestunterhalt) bedienen? Der geht eh vor, bevor Rückzahlung überhaupt denkbar.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #