15-05-2013, 19:27
Das heisst, dass in komplizierten familienrechtlichen Fragen für den Durchschnittskläger beim OLG Schluss ist. Dabei ist die Frage, ob ein Scheidungsverfahren im Verbund entschieden werden muss oder aufgrund internationaler Verträge, die jeweils nur eine Restzuständigkeit hergeben, in seine Einzelteile aufzuteilen ist, meiner Meinung nach von grundsätzlicher Bedeutung. Wieso hat das Beschwerdegericht (OLG) die Rechtsbeschwerde in dem Beschluss nicht zugelassen ? Vermutete Antwort: Der Fall ist grundsätzlich aber man will keine Präzedenz schaffen.
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