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Unterhalt jenseits der DDT Stufe 10 - (noch) fiktiver Fall
#1
Hallo zusammen,

zu einer (noch) fiktiven Situation hätte ich einige Fragen. Die eventuell Antwortenden würde ich bitten, ihre Antworten in "Ich glaube..." und "Ich weiß..." aufzuteilen, da mir zwar Einschätzungen auch wichtig sind, ich hier aber eben gerne zwischen Meinung und Wissen unterscheiden möchte.

Nehmen wir an ein KV hat ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen weit jenseits der Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle (also >5.100€). Er ist zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Die KM bezieht ALG II, bzw. ist Hausfrau ohne eigenes Einkommen (neue Ehe plus neues Kind mit neuem Mann, dessen Verdienst ist vermutet so um die 1.500 € monatlich).

Grundsätzlich wird ja der Unterhalt nach dem Lebensstandard des UH-Pflichtigen berechnet. Dieser ist nicht unbedingt Millionär, aber auch nicht besonders weit davon entfernt.
Die KM lebt wie gesagt in unteren Mittelschicht-Verhältnissen (durch Erbschaft eigenes großes Haus mit sehr großem Grundstück, muss nicht jeden Cent umdrehen, reicht aber auch bei weitem nicht für einen Karibik-Urlaub oder so).

Wenn ich jetzt einfach mal die DDT hochrechne, käme über den Daumen gepeilt pro Kind eine UH-Pflicht in Höhe von ca. 3000 € raus - also 6.000 € mehr in der Haushaltskasse der KM. Meines Erachtens braucht kein Kind eine solche Summe im Monat. Womit naheliegt, dass die KM auch ihren Lebensstandard, bzw. den ihrer anderen Familie deutlich anhebt. Was irgendwie nicht wirklich der Sinn der Kindesunterhaltspflicht ist.

Frage: Kennt jemand einen Fall/Fälle dieser Größenordnung?
Im Internet finde ich nur, dass hier nach den Umständen des Einzelfalles durch ein Gericht zu entscheiden ist.
In Österreich gibt es ja z.B. eine Luxusgrenze, hier in D scheinbar nicht.

Kleiner Randvermerk: Es geht in dem Fall nicht darum, den Kindern nicht zu gönnen, "was ihnen zusteht". Aus meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden heraus kann es aber nicht richtig sein, einer umgangsverweigernden/-erschwerenden KM ein Luxusleben per Kindesunterhalt zu finanzieren.
Würde der Vorschlag, einen monatlichen KU in Höhe der Stufe 10 der DDT an die KM zu zahlen (das macht dann für die KM ohnehin schon fast eine Verdopplung ihres bisherigen Einkommens aus), und einen entsprechend den Einkommensverhältnissen des Pflichtigen hohen Zusatzbetrag pro Kind auf ein Treuhandkonto zu zahlen, dass den Kindern ab der Vollendung des 18. oder 21. Lebensjahr zur Verfügung steht, vor einem Gericht Anklang finden?

(Und ja, ich weiß - das wäre ein "Luxusproblem". Recht und Gerechtigkeit werden aber nicht relativ, "nur" weil es um höhere Summen geht.)

Danke für Meinungen, Einschätzungen, Fachwissen.
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Unterhalt jenseits der DDT Stufe 10 - (noch) fiktiver Fall - von Jessy - 03-04-2013, 13:08

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