15-01-2013, 14:19
@Jessy
Das von dir erstellte Dokument kann man wohl als "private Vereinbarung" bezeichnen. Das ist einvernehmlich möglich, ein Notar würde aber sowas niemals beurkunden.
Die Abschnitte 2., 3, und 4. sind nicht beurkundungsfähig.
Ein Titel muss einfach und klar sein und ist "bedingungsfeindlich". Im Falle einer Vollstreckung muss der Gerichtsvollzieher in der Lage sein, den Betrag zweifelsfrei zu erkennen und die Vollstreckung darf nicht davon abhängig sein, dass eine Vielzahl von Bedingungen geprüft werden müssen.
@capuchino
Nimm den Text aus dem Download oder laß dir den Text vom Notar formulieren. Die Befristung wird einfach festgehalten: Die Zahlungspflicht beginnt im Monat .... (Startdatum) und endet im Monat ..... (Ende) oder einfach: endet mit Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes.
Das von dir erstellte Dokument kann man wohl als "private Vereinbarung" bezeichnen. Das ist einvernehmlich möglich, ein Notar würde aber sowas niemals beurkunden.
Die Abschnitte 2., 3, und 4. sind nicht beurkundungsfähig.
Ein Titel muss einfach und klar sein und ist "bedingungsfeindlich". Im Falle einer Vollstreckung muss der Gerichtsvollzieher in der Lage sein, den Betrag zweifelsfrei zu erkennen und die Vollstreckung darf nicht davon abhängig sein, dass eine Vielzahl von Bedingungen geprüft werden müssen.
@capuchino
Nimm den Text aus dem Download oder laß dir den Text vom Notar formulieren. Die Befristung wird einfach festgehalten: Die Zahlungspflicht beginnt im Monat .... (Startdatum) und endet im Monat ..... (Ende) oder einfach: endet mit Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #