09-01-2013, 21:54
[Vollquote des darüberliegenden Postings gelöscht]
Das Weihnachts- und Urlaubsgeld fällt bei Antragstellung nicht an. Das wird dann auf die Folgemonate verteilt.
Unterhaltskosten für den Urlaub??? Meinst Du den Mehrbedarf für den Umgang, der wird in dem Monat bezahlt wenn die Kinder bei dir sind. Anteilmäßiger Regelsatz für die Kids. Deiner EX wird dabei nichts abgezogen übrigens.
Das Weihnachts- und Urlaubsgeld fällt bei Antragstellung nicht an. Das wird dann auf die Folgemonate verteilt.
Unterhaltskosten für den Urlaub??? Meinst Du den Mehrbedarf für den Umgang, der wird in dem Monat bezahlt wenn die Kinder bei dir sind. Anteilmäßiger Regelsatz für die Kids. Deiner EX wird dabei nichts abgezogen übrigens.