06-12-2012, 00:05
(05-12-2012, 22:26)Mighel24 schrieb: ich greife hier niemanden an sondern möchte mich infomieren.
Lass dich nicht von Einzelnen provozieren. Was ein Unterhaltstitel ist und bedeutet, steht in der faq, du kannst gerne hier im Thread nachfragen wenn etwas unklar bleibt.
Ich verstehe deine Anwältin so, dass sie mit "Abänderung" eine Änderung im Konsens mit der Ex meint. Dann stimmt es: Der Titel kann jederzeit geändert werden - mit Zustimmung der Ex. Nach oben und nach unten.
Wenn du mit dem Arbeitslosengeld nicht über 770 EUR (Selbstbehalt) + 180 EUR (bestehender Titel) liegst, lass es auf eine Klage gegen dich ankommen. In die du dann besser mit einem anderen Anwalt gehst - eine Anwältin, die in geschraubtzer Sprache einem ahnunglosen Mandanten unverständliches erzählt, ist für dich nicht tauglich.
Ob eine Herabsetzung in Frage kommt, kann man ohne deine Verhältnisse zu kennen nicht sagen. Das wird aber ohnehin sehr, sehr schwer.