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Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht?
#9
Nein:

(05-12-2012, 21:52)Mighel24 schrieb: ... also diese Urkunde die ich unterschrieben habe , ist also was für die Mülltonne ja?

ist sie nicht!

Du hast dich aktuell 'unterworfen' und kannst gepfändet werden!

Dieses bis zur Höhe deines Dispos und es kann weiter gehen, bis hin zur Taschenpfändung und einem erzwungenen Offenbarungseid.

Aktuell laufen Schulden auf; Monat für Monat.

Du solltest also die Abänderungsklage anstreben, musst es sogar. Sonst wirst du deines Lebens nicht mehr froh; glaub es mir einfach.

Der Titel muss runter, da du nicht "leistungsfähig" bist!
Alles andere ist aktuell unwichtig und surreal (vgl. RA).
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RE: Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht? - von StrengGeheimerInformant - 05-12-2012, 22:01

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