22-10-2012, 18:52
was den umzugsbedingten Schulwechsel angeht, hast du natürlich als sorgeberechtigter Vater ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht.
Das wird dir aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht viel nützen.
Denn Die KM wird natürlich beantragen (§ 1628 BGB!), deine Zustimmung zu ersetzen, bezw, den vorliegenden Einzelfall gerichtlich zu entscheiden.
Da euer Kind bei der Mutter lebt, wird man es nicht von ihr trennen, wenn sie eine neue Familie im -noch dazu "nur"- europäischen? Ausland gründet.
Die von dir angesprochene gesundheitliche Problematik könnte ein Aufhänger sein. Unter Hinweis darauf ist es möglicherweise nicht mit dem Wohle des Kindes zu vereinbaren, einen Schul- und Ortswechsel herbeizuführen; immer auch verbunden mit Umgangserschwernissen zu seinem Vater!
Ich würde es an deiner Stelle zu verhindern versuchen.
Das wird dir aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht viel nützen.
Denn Die KM wird natürlich beantragen (§ 1628 BGB!), deine Zustimmung zu ersetzen, bezw, den vorliegenden Einzelfall gerichtlich zu entscheiden.
Da euer Kind bei der Mutter lebt, wird man es nicht von ihr trennen, wenn sie eine neue Familie im -noch dazu "nur"- europäischen? Ausland gründet.
Die von dir angesprochene gesundheitliche Problematik könnte ein Aufhänger sein. Unter Hinweis darauf ist es möglicherweise nicht mit dem Wohle des Kindes zu vereinbaren, einen Schul- und Ortswechsel herbeizuführen; immer auch verbunden mit Umgangserschwernissen zu seinem Vater!
Ich würde es an deiner Stelle zu verhindern versuchen.