16-10-2012, 13:56
Wenn du das/die Kinder bis gestern weit überwiegend betreut hast, kannst du in diese Richtung weiterdenken.
Ansonsten ist deine Stoßrichtung so wenig erfolgsversprechend, dass du sie dringend überdenken solltest. Was willst du mit dem ABR? Warum sollte ein/e Richter/in ausgerechnet dir das ABR geben?
Ansonsten ist deine Stoßrichtung so wenig erfolgsversprechend, dass du sie dringend überdenken solltest. Was willst du mit dem ABR? Warum sollte ein/e Richter/in ausgerechnet dir das ABR geben?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #