Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verfahrenskostenhilfe
#1
Hallo,

das Gericht hat mir VKH gewährt, jedoch nur für den strittigen Betrag beim KU zwischen Mindesunterhalt und dem was meine Ex gerne nebst TU hätte.

Begründung: Ich hätte nicht bewiesen, dass ich nicht leistungsfähig wäre, also abgelehnt mangels Erfolgsaussichten.

Das merkwürdige:
Im eigentlichen Scheidungsverfahren habe ich VKH auf Ratenzahlung bekommen, jetzt ohne Ratenzahlung. Ist das selbe Gericht, Vorlage der selben Einkommensnachweise.

Frage:
Sollte ich Wiederspruch einlegen ?
a) Wegen unterschiedlicher Bescheide (mal mit/mal ohne Raten)
b) Weil Erfolgsaussichten dargelegt wurden (Krankheit etc)

2.Frage:
Kann ich den VKH-Antrag auch ohne Anwalt widersprechen (wg. der Kosten)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Verfahrenskostenhilfe - von IPAD - 27-08-2012, 13:08
RE: Verfahrenskostenhilfe - von iglu - 28-08-2012, 09:12
RE: Verfahrenskostenhilfe - von FrozenFire - 28-08-2012, 11:09

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste