26-08-2012, 13:02
@Zahlmeister : Das ist eben das was ich meinte. Die Meisten (auch Anwälte) wissen da nicht genau Bescheid. Sie kann eben nicht Zwangsversteigern. Das können nur Gläubiger, die nicht selbst Eigentümer sind, sondern als Dritte eine Forderung haben. Sie kann lediglich Teilungsversteigern. Das ist zwar eine Form der Zwangsversteigerung, aber wesentlich problemtaischer. Einen Ertrag erwartet sie nicht. Sie braucht nur das Gebäude um es dann umfinanzieren bzw. verkaufen zu können. Bei einer Teilungsversteigerung muß sie erst einmal alle Kosten selbst tragen (Gutachter etc...) und dann einen Vorgang von 1 1/2 Jahren einkalkulieren mit ungewissem Ausgang, weil nur ein Anwesen im Ganzen Teilungsversteigert werden kann, keine Miteigentumsanteile.
@Austriake : Hier gab es ein Urteil, dass "p" mal veröffentlichte. Ich muß es noch raus suchen. Klar, ein heißer Ritt, da hast Du Recht. Aber als Beamtin wird sie kaum Hartz IV beantragen. Jedoch, wenn sie sich entschließt statt ihrer vom Steuerzahler finanzierten Halbtagsarbeit weiterhin Kinder zu bekommen, wäre dies eine heiße Sache. Aber sie hat sich ja ohnehin nicht mehr gemeldet.
Geld will sie mir ja Keines geben. Eher hakt sie sich die Hand ab oder versucht weiter, sich Gaunereien einfallen zu lassen. Sie will es ja geschenkt haben. So ist das mit den Irren ;-)
@Austriake : Hier gab es ein Urteil, dass "p" mal veröffentlichte. Ich muß es noch raus suchen. Klar, ein heißer Ritt, da hast Du Recht. Aber als Beamtin wird sie kaum Hartz IV beantragen. Jedoch, wenn sie sich entschließt statt ihrer vom Steuerzahler finanzierten Halbtagsarbeit weiterhin Kinder zu bekommen, wäre dies eine heiße Sache. Aber sie hat sich ja ohnehin nicht mehr gemeldet.
Geld will sie mir ja Keines geben. Eher hakt sie sich die Hand ab oder versucht weiter, sich Gaunereien einfallen zu lassen. Sie will es ja geschenkt haben. So ist das mit den Irren ;-)