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Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ?
#10
Vielleicht noch zur Konkretisierung, weil der Ursprungströöt ja um die evtl. Verquickung von Umgangsrecht / Scheidungsverfahren ging.

Meine Exe arbeitet z.Zt. bereits 30 Std. wchtl. als Bankerin- ich werde von ihr verlangen, dass sie nach der Scheidung 9 Std. wchtl. mehr - also vollschichtig - arbeitet. Objektivierbare Gründe ( verhaltensauffälliges Kind , ges. Gründe ) liegen bislang nachweislich nicht vor, die eine Vollzeitarbeit ausschließen würden .

Bin gespannt, wie der Richter nachgehenden Betreuungsunterhalt rechtfertigen wird. Werde das in der Argumentation natürlich vorbringen, zumal die Kindesbetreuung durch offenen Ganztag, Großeltern und mich gesichert ist....

Der erste Haupttermin ist jetzt für den 18.10.12 festgesetzt - wobei ich nicht so blauäugig bin zu glauben, dass ich dann geschieden werde ...
Die eigentliche Schweinerei in diesem Rechtssystem ist, dass ich nach Ablauf des Trennungsjahres weiter TU zu zahlen habe, nur weil die Justiz
ihre H......... mit Verzögerung hochbekommt und oder Exe das Ganze verzögert. Würde TU auf ein ( Trennungs)-Jahr befristet ( was die eigentliche politische Forderung sein muß ) würden alle Beteiligten plötzlich recht schnell werden... So gehts weiter auf unsere Knochen ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ? - von ArJa - 27-08-2012, 09:01

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