15-08-2012, 20:09
@RobertK
Nehme an, du meinst die sog. Versicherungspauschale?
Dann:
Diese Rechtsauffassung hat das BSG mit Urteil vom 13 Mai 2009 bestätigt.
[BSG B 4 AS 39/08 R ] http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...&sensitive=
@Skipper
Minderjährige Kinder sind immer zu berücksichtigen. Ähnlich wie bei Steuer oder auf 67% erhöhtem ALG1-Satz. Die Qualität eines Kontaktes ist daher völlig irrelevant.
Nehme an, du meinst die sog. Versicherungspauschale?
Dann:
Zitat:Von dem zur Bedarfsdeckung der minderjährigen Kinder nicht benötigten Überschussbetrag des Kindergeldes, der grundsätzlich bei dem Elternteil in Haushaltsgemeinschaft als Einkommen zu berücksichtigen ist, ist nach § 11 Abs 2 Nr 3 SGB 2 iVm § 3 Nr 1 AlgII-V die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro für den Elternteil selbst, aber zuvor auch pro minderjährigem Kind ungeachtet des tatsächlichen Bestehens entsprechender Versicherungen abzusetzen.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-...r8872.html
Diese Rechtsauffassung hat das BSG mit Urteil vom 13 Mai 2009 bestätigt.
[BSG B 4 AS 39/08 R ] http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...&sensitive=
@Skipper
Minderjährige Kinder sind immer zu berücksichtigen. Ähnlich wie bei Steuer oder auf 67% erhöhtem ALG1-Satz. Die Qualität eines Kontaktes ist daher völlig irrelevant.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #