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Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR
#5
Also wenn deine Ex bereits weiss, dass du in D wohnst, arbeitest, dann braucht sie überhaupt keine Kontopfändung zu machen. Da genügt schon eine Pfändung direkt beim Arbeitgeber.

Wenn sie deinen Arbeitgeber nicht kennt, dann eröffne doch ein Konto in z.B. Österreich auf deinen Namen und lass dir dein Gehalt dort hin überweisen.
Dein Arbeitgeber wird erst bekannt, wenn er für dich eine Sozialversicherungsmeldung macht, also ist der erste Monatslohn schon mal sicher. Und erst da merkt deine Ex, dass sie nix mehr bekommt.
Jetzt beginnt erst mal die Suche, Informationen sammeln etc. Also ist das 2te Gehalt auch noch sicher. Ab dann könnte es dann kritisch werden.
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RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - von MitGlied - 18-07-2012, 10:54

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