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Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher
#34
(18-06-2012, 15:53)Pennfred schrieb: Die Scheidungsfolgevereinbarung wurde übrigens von der Richterin für ungültig erklärt. Das arme französische Mädchen hatte ja ohnehin nicht verstanden was es unterschrieben hat.
Ich dachte Ihr hättet die Vereinbarung beim Notar gemacht - der ist doch verpflichtet, sich vom Vollbesitz der geistigen Kräfte der Vertragsparteien zu überzeugen und darüber hinaus muss er sicherstellen, dass die Parteien den Vertrag beide verstanden haben.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher - von Petrus - 18-06-2012, 16:05

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