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BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#9
Meiner Erfahrung nach ist ein drittes Kind so eine "imaginäre" Grenze, die so gut wie alles zum Schutz der Mutter begründet.

Das kommt meines Erachtens auch zumindest im Schlussatz des Urteils bei mir so rüber.

Es entspricht der Senatsrechtssprechung, dass auch bei fehlenden ehebedingten Nachteilen bei der Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts zudem die nacheheliche Solidarität zu berücksichtigen.

Mit den von mir bereits genannten Punkten, scheint das eben eine unüberbrückbare Schwelle zu sein, die sich seit Jahrzehnten in den Köpfen der mütterorientierten Rechtsprechung festgesetzt zu haben.

Wären es nur zwei Kinder gewesen, hätte es anders ausgehen können.

Im Übrigen bin ich etwas überrascht bezüglich des Urteils.
Der BGH macht aus "nur" BU ein "Gewerkel" aus BU und Aufstockung.

Wir wir ja alle wissen, ist BU in aller Regel herabsetzbar und zeitlich begrenzbar.

Aufstockungsunterhalt ohne zeitliche Begrenzung ist allerdings in der Tat ein Todesurteil für diesen Vater!
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RE: BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen - von blue - 27-05-2012, 00:09

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