20-04-2012, 17:12
(20-04-2012, 15:11)Dzombo schrieb: @IPAD...Eben.
Siehe § 114 FamFG
In isolierten Umgangs- und Sorgerechtsverfahren gibt es keine Anwaltspflicht. Auch nicht beim OLG.
Ob es nun gut oder schlecht ist, trotzdem einen Anwalt zu haben, muss man im Einzelfall entscheiden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #