Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre
#10
Hallo @ALL,

also mein Mann musste damals BU für die EXE zahlen, weil Kind unter drei Jahren war, waren auch nicht verheiratet. Damals gab´s noch kein JC, EXE war beim Sozialamt, die sind in Vorleistung, und haben sich das Geld von meinem Mann wiedergeholt. Mein Mann war zum damaligen Zeitpunkt ALO und bezog ALG I.
Nach Eurer Rechnung wäre er ja dann auch nicht leistungsfähig gewesen, denn nach Abzug des KU lag er schon unter dem Selbstbehalt. Trotzdem musste er dann den BU in Raten an das Sozialamt zurück zahlen. Muss dazu sagen, wir kannten uns noch nicht, als das alles ins Rollen kam. Wir lernten uns kennen, da hatte er noch so ca. 6-8 Monate Ratenzahlung vor sich. Ich kannte mich damals überhaupt nicht mit der Materie aus, sagte ihm aber da schon, dass das meiner Meinung nach nicht stimmen kann, und dass er besser mal gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hätte. Hatte er aber nicht, Frist war da schon lange rum, er hatte ANGST VOR DEN BEHÖRDEN! Ich hab seinerzeit selbst bei einer Behörde gearbeitet, und habe ihn dann mal aufgeklärt, dass viele Behörden meinen, sie wären GOTTALLMÄCHTIG und könnten alles mit einem machen, und dass dem aber nicht so sei. Heute sieht er das auch anders, und würde sich in den Allerwertesten beißen, wenn er dran käme, dass er sich damals von so einem pobligen Anschreiben hat einschüchtern lassen.
Also, wenn ein Bescheid kommt, auf alle Fälle Widerspruch einlegen, mit dem Verweis, dass Du nicht leistungsfähig bist.
Wünsche Dir alles Gute und dass Du sauber aus der Sache rauskommst.

@Camper: Du hast gesagt: "2.) Müssen sich die Familiengerichte inzwischen den notwendigen Selbstbehalt erhöhen, wenn im Bereich Deines Jobcenters anders gerechnet wird. Das ist der Minimalanspruch nach Sozialrecht."
Gilt das auch für Mangelfälle? Sind mit diesen Sätzen nur die unterhaltspflichtigen Väter gemeint? Wollen meinem Mann nämlich auch keine Unterkunftskosten anerkennen, es wären ja 360€ WM im Selbstbehalt enthalten. Wir sind 4-köpfige Familie, lt. JC würden uns 515€ WM zustehen. Ich bin daher der Meinung, dass der Selbstbehalt meines Mannes um die Differenz zwischen 360€ und 515€ erhöht werden müsse, da die Sätze vom JC ja nunmal Existenzminimum sind. Interessiert den Richter aber nicht. Mein Mann wäre Mangelfall, und wenn er ne neue Familie hätte, wäre es sein Problem, wo diese schlafen. Er würde keine höhere KdU anerkennen. Ist dies so korrekt? Wenn nein, wo kann ich das nachlesen? Also ich habe Leitlinien vom OLG Koblenz, sind in der nächsten Instanz für uns zuständig, wo auch drin steht, dass der Selbstbehalt bei nachgewiesenen erhöhten KdU, die sich nicht vermeiden lassen, erhöht werden muss. Und das Existenzminimum lässt sich nunmal nicht vermeiden! Aber der Richter verweist immer wieder auf: MANGELFALL! und schmettert alles ab. Dodgy

LG, Familienmensch! Heart
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - von familienmensch - 22-03-2012, 16:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste