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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#12
Das Berliner Testament ist nach deutschem Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.

Geh doch mal zu einem Notar und lass Dich ausführlich beraten. Die Beratung ist kostenlos.
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RE: Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von Nathan - 01-02-2012, 14:19

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