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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#23
(29-01-2012, 12:47)FreiHerr schrieb: Wie läuft denn dieses Verfahren zur Feststellung des Wohnsitzes ab? Zum Beispiel an den Schengener Grenzen.

Falls dieses Verfahren laufen sollte, dann wird man durch den BGS bei der Einreise kurz festgehalten und man wird befragt, wo man denn wohnen würde (also in Deutschland). Nicht mehr und nicht weniger. Man wird nicht verhaftet. Das ist ein Märchen der Exfrauen, die nach dem letzten Cent suchen.

In der Praxis sieht das aber so aus, dass in den meisten Fällen gar nichts ist. Ich kenne Unterhaltspflichtige mit bedeutenden Unterhaltsschulden und sie reisen freiweg durch die ganze Welt.

Einen Zustellungsbevollmächtigen muss man nur benennen, wenn ein Strafbefehl o.ä. vorliegt. Da geht es um die Zustellung. Aber das ist ein anderes Thema.

Klingt vielleicht alles verworren, aber man sollte sich darüber keinen Kopf zerbrechen. Ich weiss, dass man selbst glaubt, dass man nun richtig gejagd wird, aber das ist oft heisse Luft.

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RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Leutnant Dino - 29-01-2012, 13:15

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