31-01-2012, 10:21
Okay, mag so gedacht gewesen sein. Wenn ich aber auch Deine Angaben dazu lese, sind es ja in erster Linie Anwälte, die davon Gebrauch machen. Zu Lasten derer, denen diese Möglichkeit an sich nutzen sollte. Ich könnte mir als vielleicht zielführendere Alternative vorstellen, so ein kleiner Hinweis mit der Zustellung: " Auf diesen Antrag können Sie bis zum ........... beim Gericht eingehend schriftlich antworten oder ihre Antwort bei der Geschäftsstelle des Gerichtes zu Protokoll geben." Denn daß ein juristischen Laien darauf kommt, neben FamFG auch in der ZPO zu suchen, glaube ich eher nicht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...