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OLG Düsseldorf 7 UF 119/08 Vollzeiterwerbsobliegenheit erst ab dem 14. Lebensjahr
#1
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.10.2008 Az.: 7 UF 119/08

Einem betreuenden Elternteil ist nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres eines Kindes eine Erwerbsobliegenheit für eine Vollzeitstelle zuzumuten.

"...Unter Berücksichtigung einer angemessenen Lastenverteilung zwischen den Eltern muss auch dem Betreuenden insbesondere dann, wenn der andere Elternteil sich in keiner Weise um die Belange seines Kindes bemüht, ausreichend Zeit bleiben, auch den eigenen Bedürfnissen nachkommen zu können."

Fazit des Anwaltes:
Aufgrund der letzten Urteile der Oberlandesgerichte ist wohl davon auszugehen, dass die Gerichte wieder nach pauschalierten Bewertungen anhand des Alters der Kinder die Erwerbsobliegenheit festlegen. Obwohl der Gesetzgeber in der Begründung ausdrücklich davon ausging, dass es zu einer "Abkehr des Altersphasenmodells" komme werde, machen die Oberlandesgerichte diesen Schritt nicht mit. Im Gegenteil: es scheint so, als werden die Gerichte wieder das alte Altersphasenmodell einführen.
http://www.anwalt-wille.de/index.php?id=...ackPid]=55
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OLG Düsseldorf 7 UF 119/08 Vollzeiterwerbsobliegenheit erst ab dem 14. Lebensjahr - von borni - 20-12-2008, 12:33

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