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Was bleibt mir eigentlich noch?
#45
OK.

An die Formel der Stufe 2 der Freibeträge mußt Du nochmal ran.
Ab 1200 bis 1500 Brutto kommen weitere 10 Prozent hinzu, WENN min 1 Kind -auch nur zeitweilig- im Haushalt lebt!

Bei einem Netto von 1500 wären das dann
100 Euro min. Grundfreibetrag
180 Euro Stufe 1 (100 bis 1000€)
50 Euro Stufe 2 (1000 bis 1200 bzw. 1500€)

Über 230 Euro Freibeträge Stufe 1 + 2 geht es nicht hinaus
DAS ist mE ein schwerwiegende Strickfehler des Gesetzes, denn es gibt dann lange kaum einen Anreiz (als Aufstocker), mehr als 1500 Brutto zu erwirtschaften. Einziger Anreiz zu höherem Einkommen sind höhere Rentenbeitrage. Ob tapfere Väter von denen profitieren können, das ist ungewiß.
Im ALG II-Bezug bleibt der Zufluß ab 1500€ Brutto gleich. Als Single ohne Kinder entfällt der Leistungsanspruch erst um etwa 1600, bei 2 Kindern erst ab 2400€, als Pflichtiger erst um 3600€ Brutto. Allerdings wird man dann wohl früher aus den SGB-Restriktionen (Wohnung!) aussteigen wollen und auch können

Der Kindesunterhalt ist in der 'Aufstocker'-Tabelle' noch immer nicht entkoppelt. Er wird voll abgezogen bis Netto minus Freibeträge minus KU =0 wird.
Aus der Reihenfolge der Abzüge im 11b SGB II ergibt sich:.
Die Positionen werden solange abgesetzt, bis das anrechenbare Einkommen 0 wird, dann wird KU bei der Leistungsberechnung eingeschmolzen.

Unklar ist mir, inwieweit in die Freibeträge später eingegriffen werden kann, wenn der KU nicht voll vom Netto+Freibeträge abgesetzt werden kann, das anrechenbare Einkommen also 0 ist. Oder ob die Freibeträge einem arbeitenden Pflichtigen garantiert erhalten bleiben. Hier könnte dann wieder die DüsseldoofTab mit SB ins Spiel kommen.

Ein Brutto um die 1500€ ist optimal. KU kann dann voll abgesetzt und gezahlt werden und die vollen Freibeträge sind sicher. Nicht unter ein Netto=KU+Freibeträge gehen, nie unter Netto=KU, dann drohen wieder DüsseldoofTabellenKnebel, Schuldenkonten usw.

_
Eine Anmerkung noch zu dem Kommentar Wink zu den Umgangskosten. Es werden die konkret nachgewiesenen Umgangskosten gezahlt bzw. erstattet, nicht die monatlichen Durchschnittswerte. Ich hatte das zur Vereinfachung so dargestellt.
Tatsächlich muß für JEDEN Monat der genaue Bedarf dem jeweiligen Einkommen der BG gegenüber gestellt werden.
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Was bleibt mir eigentlich noch? - von 2Fast - 22-10-2011, 09:21
RE: Was bleibt mir eigentlich noch? - von 2Fast - 22-10-2011, 12:46
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RE: Was bleibt mir eigentlich noch? - von beppo - 03-11-2011, 21:10
RE: Was bleibt mir eigentlich noch? - von beppo - 03-11-2011, 21:27

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