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Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
#37
(16-04-2012, 15:22)Leutnant Dino schrieb: @MCLer

Dein Plan ist schlecht. Bei kurzfristigen Einsätzen eine UG gründen bedeutet, dass hohe Schließungskosten anfallen. Die Firma kriegst Du erst nach 1 bis 2 Jahre geschlossen oder nur durch eine Insolvenz - ist natürlich auch schlecht.
Bis 6 Monate kannst Du in Deutschland arbeiten ohne steuerpflichtig zu werden. Eine Krankenversicherung musst Du nachweisen. Keine Ahnung, wie Du im Ausland arbeitest. Jedenfalls würde es Sinn machen eine normale Rechnung zu schreiben - vom Wohnort aus dem Ausland oder eben dort eine Firma gründen.

Es war und ist nicht der Plan, dass ich die UG nach dem Auftrag schließe. Die Firma soll über Jahre bestehen und wird immer wieder mal für solche Projekte benutzt. Ansonsten turnt der GF irgendwo im Ausland rum, hat einen deutschen Wohnsitz nur für die Projekte in DE (max. 6 Monate wenn's geht, aber es können auch 10 Monate werden, wenn der Kunde so will), um die Bilanzen kümmert sich ein SB.

Durch die UG läßt sich der GF gleichmäßig und unabhängig von tatsächlichen Umsätzen (Spitzen/Flauten) über Jahre bezahlen. Z.B. nach einem 9monatigen Projekt mit hohen Umsätzen möchte GF 1 Jahr lang in Nepal Zen-Buddismus lernen. Der (schmale) Gehalt fließt...

Ist klar bisher?

Zitat:Ein Unternehmer muss selbst "unternehmen" können.

Hey, starke Sprüche! Also was nun: 782,- netto oder Unternehmergeist? Verantwortung hast Du noch vergessen...

Im Ernst, ich kann mich irren, aber ich glaube in diesem Thread geht's um die Nutzung des UG-Models für die Unterhaltspflichtigen(Schuldner) um halbwegs angenehmes Leben zu führen. Eben nicht von 782,- € leben müssen. Als Alternative zu Harz4, Krankheit, Auswanderung oder "Zahlen&Maul halten". Die UG wird dabei für die Abrechnung verwendet und hat offensichtlich bestimmte Vorteile.

Es ist nicht das Thema dieses Threads, wie man Unternehmer wird, wie man ein Konzern mit 5 Mio Umsätzen aufbaut und wer die "Verantwortung" im Laden trägt...
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RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - von MLCer - 16-04-2012, 15:57

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