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Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
#16
(13-04-2012, 19:08)MLCer schrieb: Es geht um den Fall, dass man mehr als 1000€ auszahlen möchte. Und das möglichst legal, mit Steuern und Sozi-Abgaben.
Weil es zu viel Geld in der Firma gibt oder weil der GF eine Prämie verdient hat. Das man bei solchen Zahlungen den KU zahlt, ist selbstverständlich. Aber eben nicht mehr

P.S. 782€ - nach österreichischem Steuerrecht?

Ob der Geschäftsführer eine Prämie erhält, entscheidet nicht der GF sondern die Gesellschafter per Beschluss. Ansonsten werden Gewinne nach dem Gesellschafterbeschluss verteilt. Meistens geht der GF leer aus.

Sind diese Fragen wieder rein spekulativ, so nach dem Motto was wäre wenn?

Zitat:P.S. 782€ - nach österreichischem Steuerrecht?

Deutsches Recht. Zu Österreich sind die Unterschiede gering. Das differiert um wenige Euros.
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RE: Steuerberater - von p__ - 20-10-2011, 09:29
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RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - von Leutnant Dino - 13-04-2012, 19:36

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