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2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen
#7
p schrieb:Der Grund ist, dass Haftstrafen den Staat sehr teuer kommen. Also wird eine Geldstrafe in Tagessätzen ausgesprochen, die dann in Form von gemeinnütziger Arbeit gezahlt wird. Der Staat spekuliert darauf, dass die Leute Angst vor dem Gefängnis haben und die Ersatzhaft vermeiden wollen.

Wissenswertes zum Sanktionssystem des deutschen Strafrechts:
Zitat: ....Kernstück des kriminalpolitischen Programms war die nachhaltige Einschränkung der als resozialisierungsfeindlich angesehenen kurzen Freiheitsstrafe, die "in Zukunft nur noch in einem ganz engen und auch kriminalpolitisch vertretbaren Bereich verhängt und vollstreckt" (Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform. BT-Drs. V/4094, S. 6) werden sollte ..

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RE: 2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen - von Ibykus - 26-09-2011, 01:03

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