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Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!!
#16
(30-08-2011, 16:01)theddorfer schrieb: Die KM ist nicht generell gegen ein gemeinsames Sorgerecht. Vielmehr möchte sie erst einmal von mir sehen, ob ich auch meiner Väterlichen Pflicht nachkomme und mich um unser Kind kümmere.

Ja, der Gedanke ist geradezu typisch. Typisch ist auch, dass die Trennungswahrscheinlichkeit ein Jahr nach der Geburt am höchsten ist. Man trennt sich selten so butterweich, dass man dann noch die gemeinsame Sorge beurkundet. Und es sind natürlich elend miese Voraussetzungen, von jemand unter unbefristete Bewährung gestellt zu werden, der selbst genausowenig Ahnung wie jeder andere in Sachen Kinder hat. Solltest du bei manchen Dingen anderer Ansicht sein wie sie (was unter Eltern völlig normal ist), wirst du dich unterzuordnen haben, ansonsten bleibst du draussen. Das wird immer in deinem Hinterkopf sitzen.

Bezüglich des Titels solltest du mal in die faq sehen (auch bezüglich anderer Punkte): http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel

Auch bei dir liegt Verantwortung für diese Situation, wenn das Kind gewollt war. Man bespricht Themen wie Sorgerecht schon vor einem Kinderprojekt. Wie es in der faq steht, bedeuten Zweifel am gemeinsamen Sorgerecht in diesem frühen Stadium eine erwiesene Erziehungs- und Partnerschaftsunfähigkeit. Jede andere Antwort wie "natürlich beurkunden wir die gemeinsame Sorge schon vor der Geburt" muss einen sofortigen Hinauswurf im hohen Bogen zur Folge haben. Man zeugt keine Kinder mit jemand, der sich schon von vornherein als besser, wertvoller und wichtiger als der Partner sieht!
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RE: Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!! - von p__ - 30-08-2011, 17:39

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