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Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!!
#2
Vaterschaft solltest Du anerkennen und gleichzeitig vor dem JA eine SR-Erklärung abgeben.

Unterhaltstitulierung können sie verlangen.
Allerdings würde ich mich erst in den FAQ schlau lesen, bevor ich ausgerechnet beim JA einen Wechsel ausstelle!
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RE: Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!! - von Ibykus - 30-08-2011, 14:22

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