28-08-2011, 15:01
Hier nachzulesen
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...focuspoint
Tenor dieser Entscheidung. Bereits nach 1 1/4 Jahren des Zusammenlebens mit einem neuen Partner kann man seinen Ehegattenanspruch verlieren.
Hier wird die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1988 auch eindeutig als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet.
lg
Camper
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...focuspoint
Tenor dieser Entscheidung. Bereits nach 1 1/4 Jahren des Zusammenlebens mit einem neuen Partner kann man seinen Ehegattenanspruch verlieren.
Hier wird die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1988 auch eindeutig als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.