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vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt
#3
Danke für die Infos, hab mir schon gedacht das es wenig sinnvoll ist.
Nein, ich lebe im Ausland und habe eine Frau die Einkommen hat.
Das Problem ist ich möchte mich mit der Mutter des Kindes die in Deutschland lebt eigentlich ohne Ämter einigen bzw. den Titel (erste vollstreckbare Ausfertigung) oder wie das heißt auf meine tatsächlichen Einkünfte abändern lassen. Sie bekommt von mir auch jeden Monat Unterhalt fürs Kind bzw. zahlt das meine Frau, der Betrag liegt aber etwas unter dem Mindestunterhalt von 225 Euro den ich zahlen müsste. Da sie nicht genug verdient bekommt sie zusätzlich Geld vom Staat und deshalb versuchen die von mir immer noch mehr Geld zuerpressen. Was kann ich machen?
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RE: vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt - von dadlutz - 07-08-2011, 17:06

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