03-08-2011, 14:04
(28-07-2011, 07:58)PapaX schrieb: ...Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes, XXX, dies ist am XXX 2012 erreicht.
(in meinem Fall also in ca. 2,5 Jahren)
Es muss natürlich wie folgt heissen:
"..bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes.."
Der Termin bei der Botschaft ist übrigens geplatzt. Es war keine authorisierte Person für notarielle Beurkundungen im Haus.
Noch eine interessante Sache: Auslandsvertretungen dürfen keine Titel zur sofortigen Vollstreckung ausstellen! Die Urkunde einer Auslandsvertretung muss demnach erst in Berlin beim ...gericht eingereicht werden, um daraus einen vollstreckbaren Titel zu machen.
Gibt's noch Kommentierungen/Anregungen zur Verbesserung des Titels?
Sieht jemand darin Nachteile, dass genaue Zahlen sowie die 10% "Hürde" genannt werden?