26-07-2011, 11:35
So, hier kommt nun der Urkundentext, ergänzt um die Befristung (von mir eingefügt):
Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:
1. Für mein Kind XXXXX
geboren am XXXX
bin ich unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist noch nicht tituliert.
2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum 1. eines jeden Monats den folgenden Unterhalt im Voraus zu zahlen, die bereits fällig gewordenen Beträge sofort:
Vom XXX an monatlich XXX % des jeweiligen Mindestunterhalts vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes für ein erstes gemeinschaftliches Kind, und zwar
ab XXX der ersten Altersstufe,
ab XXX der zweiten Altersstufe und
ab XXX der dritten Altersstufe.
Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
XXX,00 Euro abzüglich XX,00 Euro Kindergeld = XXX,00 Euro monatlich.
3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes,
XXX,
welches am XX.XX.XXXX erreicht ist.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
_____________________ _____________________
Unterhaltspflichtiger Urkundsperson
Die mit der Unterschrift übereinstimmende Ausfertigung ist heute dem Kind,
XXXX,
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt worden.
Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:
1. Für mein Kind XXXXX
geboren am XXXX
bin ich unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist noch nicht tituliert.
2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum 1. eines jeden Monats den folgenden Unterhalt im Voraus zu zahlen, die bereits fällig gewordenen Beträge sofort:
Vom XXX an monatlich XXX % des jeweiligen Mindestunterhalts vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes für ein erstes gemeinschaftliches Kind, und zwar
ab XXX der ersten Altersstufe,
ab XXX der zweiten Altersstufe und
ab XXX der dritten Altersstufe.
Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
XXX,00 Euro abzüglich XX,00 Euro Kindergeld = XXX,00 Euro monatlich.
3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes,
XXX,
welches am XX.XX.XXXX erreicht ist.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
_____________________ _____________________
Unterhaltspflichtiger Urkundsperson
Die mit der Unterschrift übereinstimmende Ausfertigung ist heute dem Kind,
XXXX,
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt worden.