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Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#9
Wenn das "Kind" nicht in Deutschland lebt ist weder deutsches Recht noch die DT anwendbar.

Schreibe deinem Kind, dass du evtl. bereit bist, ihn bei seinem Studium freiwillig zu unterstützen sofern es sich vernünftig mit dir unterhält und dir den Titel aushändigt.
Eine Veranlassung, einen neuen Titel zu erstellen sehe ich nicht.

Kommt denn die Forderung von einem deutschen RA?
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RE: Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von beppo - 05-07-2011, 16:59

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