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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland
#9
So, dann will ich mal loslegen, obwohl das Thema eher ins Auslandsforum gehört. Viele Fragen und deswegen mit Zitat:

Zitat:1) Kann die Mutter sobald die Vaterschaft festgestellt ist auch rückwirkend Unterhalt verlangen, da ihr dies ja vorher (aufgrund der rechtlichen Probleme bzgl. Vaterschaft) nicht möglich war? Und falls ja, wie weit rückwirkend? Bis zur Geburt oder bis zu dem Zeitpunkt, als sie aus der gemeinsamen Wohnung auszog, oder bis zu dem Zeitpunkt als sie das erste Mal einen Einkommensnachweis verlangt hat.

Wie ich das aus dem Starterthread mitbekommen habe, wurde schon eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, die aber ungültig sein kann weil die Dame von ihrem EX noch nicht geschieden war. Zuerst müsste festgestellt werden, ob diese Vaterschaftanerkennung überhaupt rechtsgültig ist in Deutschland. Wenn ja, wird der Unterhalt für das Kind ab Inverzugsetzung geschuldet, also ab dem Zeitpunkt, wo die Mutter den Pflichtigen auffordert, KU zu bezahlen.
Wenn nein, dann muss die Vaterschaft erst festgesetllt werden und in Deutschland ist dann das Recht so verankert, das ab Geburt KU gezahlt werden muss, also rückwirkend.
Das Pikante ist aber, das es in Spanien sowas nicht gibt (rückwirkend), sondern nur ab Klageerhebung (Juzgado de la primera Instruccion), dazu aber später.

Zitat:2) Wenn ich nun in Spanien die Wohnung wechsle, oder in ein anderes Land umziehen würde (durch meinen Beruf wäre ich da flexibel) d.h. meine Anschrift der Mutter unbekannt wäre, liesse sich die Vaterschaft dann trotzdem, d.h. ohne DNS Beweis, feststellen? Und werde ich dann auch Unterhaltspflichtig obwohl mir weder Verfahrenseröffnung noch evtl. ergangene Vaterschaftsfeststellung mangels Adresse mitgeteilt werden konnten oder wird das Verfahren dann eingestellt bzw. vorübergehend "zur Ruhe" gelegt?

Nein, das wäre nicht möglich, das Verfahren würde solange ausgesetzt, bis der Putativvater für eine Blutentnahme zur Verfügung steht oder gefunden wird oder von dem Verfahren nachweislich in Kenntnis gesetzt wurde. Es ist in Deutschland schon vorgekommen, das die Vaterschaft ohne den Vater durch Zeugen an Eides Statt vor Gericht festgestellt wurde, was aber im Ausland nicht akzeptiert wird und man, wenn dann der Putativvater gefunden wurde und man aufgrund dieses Titels dann vollstrecken würde, leicht dagegen vorgehen könnte. Dann müsste man wieder von ganz vorn anfangen. In Spanien kann man auf diese Weise ganz leicht diesen Titel für unvollstreckbar erklären lassen, da die so festgestellte Vaterschaft nicht rechtsgültig ist.

Zitat:3) Wie beurteilt ihr die gegenwärtigen Chancen den Unterhalt (in Spanien lebend) einfach nicht zu bezahlen und trotzdem für die Wahrung des Umgangs nach D zu reisen. Ist dies machbar ohne gleich eingesperrt zu werden? (Übrigens schon krass wie man in die Kriminalität getrieben wird ... Angel ) Ich könnte die Forderungen der Mutter verstehen, wenn sie bedürftig wäre, aber ihr geht es einfach darum 400 Euro mehr auf dem Konto zu haben und mir damit die finanzielle Möglichkeit für die Wahrung des Umgangs zu nehmen (sie hat eine Vorgeschite psychischer Episoden und ist wie man unschwer erkennt, nicht gerade Bindungstolerant).

Also eingesperrt wird man auch in Deutschland nicht so einfach. Dazu muss erstmal ein Titel (Vaterschaftsfeststellung mit beziffertem Unterhaltstitel) vorhanden sein sowie eine Anzeige des JA oder der Mutter gegen den Vater wegen Unterhaltspflichverletzung (170er) aufgegeben worden sein. Erst dann wird es brenzlig weil man dann in Untersuchungshaft genommen werden könnte bis zum Zeitpunkt des Stafgerichttsverfahrens wegen Fluchtgefahr (weil man in Spanien dann nicht greifbar ist). Das alles in allem dauert seine Zeit, wenn man bereit ist, die deutschen Behörden und die Justiz zu beschäftigen (Anträge, Fragen, Widersprüche, Berufung ect ect.). Das kann leicht in die Jahre gehen und man ist immer noch nicht zivilrechtlich verurteilt worden. Danach müssen dann immer noch einige Monate ins Land ziehen bis die Mutter dann Anzeige erstatten kann wenn der Titel dann nicht bedient werden würde. Im übrigen würde der Unterhalt nicht 400 Euro betragen sondern "nur" 317 Euro minus häfltiges Kindergeld.

Zitat:4) Wie stehen die Chancen die Umgangskosten bei der Festsetzung des Unterhalts zumindest teilweise angerechnet zu bekommen? Sowie ich gelesen habe gleich Null, aber gilt das auch wenn ein Elternteil im Ausland wohnt?

Du hast richtig gelesen und ja, das gilt sogar verstärkt für Pflichtige im Ausland denn die haben weniger Möglichkeiten dagegen vorzugehen, was "die" wissen. Ausserdem hast du die Distanz geschaffen, ist also dein Problem (so argumentieren die).

Zitat:5) Wie sieht es nun praktisch mit Gehaltspfändungen in Spanien aus nachdem es ja anscheinend zu einer europäischen Harmonisierung der Unterhaltseintreibung gekommen ist (die Mutter kennt den Namen meines Arbeitgebers).
Oha, dann KANN es zu Gehaltspfändungen kommen. Da sie den Arbeitgeber kennt, sogar sehr warscheinlich, ABER, sie muss zu einem spanischen Gericht gehen, der die Pfändung anordnet. Sobald aber der Arbeitgeber gewechselt wurde, ist schon sense. Man könnte sich auch autonom melden und sich das "Gehalt" als Dienstleitung in eine S.L. einzahlen lassen und die S.L. über einen Anwalt als Strohmann laufen lassen. Hierzu sollte man sich aber mal mit einem spanischen Anwalt hinsetzen und dies bereden.

Zitat:6) Wenn ich nicht als offizieller Vater gelte, hätte mein Kind dann ja eigentlich auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft. Hat das irgendeinen Einfluss?

Nein, nicht den geringsten.

Zitat:Also um das klar zu machen, ich würde gene den Umgang mit dem Kind weiter regelmässig durchführen und würde mich nur als allerletze Möglichkeit für ein Abtauchen-durch-Umzug entscheiden. Denn wenn ich den Umgang nicht bezahlen kann, d.h. die Mutter mir den Umgang ohnehin verwehrt, dann sehe ich auch keinen Grund zu bezahlen (no taxation without representation), zumal die Mutter über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Von meiner Seite absolut verständlich weil ich in einer sehr vergleichbaren Situation stecke. Einfach umziehen wird aber nichts nützen wenn der Arbeitgeber der gleiche bleibt mit Nomina.
Jetzt gilt es zu analysieren, was du willst und was sie will um dann angemessen zu reagieren.
Hier hast du den Vorteil, das du das "Unheil" kommen siehst und kann dementsprechend vorher reagieren. Ich empfehle unseren Aufsatz und die damit entsprechenden Teile durchzulesen um deine Möglichkeiten aufzuzeigen.

Zitat:Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

Immer wieder gerne

Zitat:P.S.: Wisst ihr ob beim Europäischen GH f. Menschenrechte derzeit irgendwelche Verfahren bzgl. Versklavung Deutscher Väter, da facto Umgangsverweigerung durch unnötige Unterhaltsforderungen, etc. anhängig sind? Es kann nicht der Menschenwürde des Kindes (oder Vaters) entsprechen wenn 400 Euro zusätzlich auf dem Konto einer ausreichend verdienenden Mutter als wichtiger angesehen werden, als der regelmäßige Umgang mit dem Vater, oder sehe ich das falsch?

Hehe, das wäre schön, wenn der Umgang höher bewertet würde in der EU als die blose Transferzahlungen wegen KU. Aber nein, der KU wurde als höher gestuft und damit kannst du dich bei dem deutschen Staat bedanken, der diese EU Unterhaltsverordung auf den Weg gebracht hat. Die haben dementsprechend Druck gemacht weil Deutschland Nettoeinzahler in der EU ist und somit diktieren kann.

Gegenfrage: Hast du wieder neue Freundin in Madrid? Die Frage ist wichtig, erkläre ich dir, wenn du sie beantwortet hast.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland - von gleichgesinnter - 29-03-2011, 19:11

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