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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland
#1
Hallo,

also wie man am Titel erkennen kann ist die Sache kompliziert, daher eine Schilderung, die ich versuche so kurz wie möglich zu halten.

- Ich wohne und arbeite seit ein paar Jahren in Madrid in Spanien
- Die Mutter ist nicht EU Ausländerin mit Niederlassung in D
- Zum Zeitpunkt der Geburt war die Mutter noch nicht rechtskräftig geschieden. Nach Deutschem Recht ist demnach der Ex-Ehemann der Vater
- Dies war zum Zeitpunkt meiner Vaterschaftsanerkennung, die direkt nach der Geburt erfolgte, weder mir noch der Mutter noch der Standesbeamtin bewußt, die mich deshalb auch als Vater eintrug.
- Inzwischen gibt wohl immer noch irgendwelche Probleme, die nur Juristen verstehen, so dass es wohl zu einer Vaterschaftsfeststellung kommen muss.
- Nach der Trennung hatte ich immer regelmässigen Umgang mit meinem Sohn (3J), den ich auch teuer (Umgangskosten von ca. 4-500 Euro pro Monat) bezahle. Leider versucht die Mutter mir nun den Umgang finanziell unmöglich zu machen, da sie den vollen Unterhalt verlangen will. Das ist einfach nicht drin, da ich nicht jeden Monat 4-500 Euro für Umgang und nochmal 400 Euro für Unterhalt aufbringen kann. Ich wäre damit zwar wohl gerade noch über dem lächerlichen 950Euro Selbstbehalt, aber soviel geht in Madrid allein schon für Miete und Nebenkosten drauf, und Essen und sich anziehen können sollte man ja auch noch. D.h. ich werde gezwungen zu wählen: (i) entweder zahle ich den Unterhalt, kann mir dann aber den Umgang nicht oder nur noch alle Festtage leisten (sprich: komplette Entfremdung zum Kind), oder (ii) ich zahle den Unterhalt nicht und versuche weiterhin den Umgang aufrechtzuerhalten (von mir bevorzugte Lösung Undecided).
- Obwohl die Mutter das KG kassiert + 2000 Euro netto verdient, hat sie nach unserer Trennung Unterhaltsvorschuss beantragt und wohl auch bekommen, aber da der ExMann bisher noch als Vater gilt, konnte sie keine Forderungen mir gegenüber geltend machen. Es gibt auch keine Verfahren oder Titel.

Nun bin ich in einer Zwickmühle, einerseits will ich Vater sein und den Kontakt zu meinem Kind nicht abreißen lassen, andereseits werde ich sobald die Vaterschaft festgestellt ist, unterhaltspflichtig, so dass ich ohnehin die Reisen nach D wohl nicht mehr bezahlen kann.

Meine konkreten Fragen:

1) Kann die Mutter sobald die Vaterschaft festgestellt ist auch rückwirkend Unterhalt verlangen, da ihr dies ja vorher (aufgrund der rechtlichen Probleme bzgl. Vaterschaft) nicht möglich war? Und falls ja, wie weit rückwirkend? Bis zur Geburt oder bis zu dem Zeitpunkt, als sie aus der gemeinsamen Wohnung auszog, oder bis zu dem Zeitpunkt als sie das erste Mal einen Einkommensnachweis verlangt hat.

2) Wenn ich nun in Spanien die Wohnung wechsle, oder in ein anderes Land umziehen würde (durch meinen Beruf wäre ich da flexibel) d.h. meine Anschrift der Mutter unbekannt wäre, liesse sich die Vaterschaft dann trotzdem, d.h. ohne DNS Beweis, feststellen? Und werde ich dann auch Unterhaltspflichtig obwohl mir weder Verfahrenseröffnung noch evtl. ergangene Vaterschaftsfeststellung mangels Adresse mitgeteilt werden konnten oder wird das Verfahren dann eingestellt bzw. vorübergehend "zur Ruhe" gelegt?

3) Wie beurteilt ihr die gegenwärtigen Chancen den Unterhalt (in Spanien lebend) einfach nicht zu bezahlen und trotzdem für die Wahrung des Umgangs nach D zu reisen. Ist dies machbar ohne gleich eingesperrt zu werden? (Übrigens schon krass wie man in die Kriminalität getrieben wird ... Angel ) Ich könnte die Forderungen der Mutter verstehen, wenn sie bedürftig wäre, aber ihr geht es einfach darum 400 Euro mehr auf dem Konto zu haben und mir damit die finanzielle Möglichkeit für die Wahrung des Umgangs zu nehmen (sie hat eine Vorgeschite psychischer Episoden und ist wie man unschwer erkennt, nicht gerade Bindungstolerant).

4) Wie stehen die Chancen die Umgangskosten bei der Festsetzung des Unterhalts zumindest teilweise angerechnet zu bekommen? Sowie ich gelesen habe gleich Null, aber gilt das auch wenn ein Elternteil im Ausland wohnt?

5) Wie sieht es nun praktisch mit Gehaltspfändungen in Spanien aus nachdem es ja anscheinend zu einer europäischen Harmonisierung der Unterhaltseintreibung gekommen ist (die Mutter kennt den Namen meines Arbeitgebers).

6) Wenn ich nicht als offizieller Vater gelte, hätte mein Kind dann ja eigentlich auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft. Hat das irgendeinen Einfluss?

Also um das klar zu machen, ich würde gene den Umgang mit dem Kind weiter regelmässig durchführen und würde mich nur als allerletze Möglichkeit für ein Abtauchen-durch-Umzug entscheiden. Denn wenn ich den Umgang nicht bezahlen kann, d.h. die Mutter mir den Umgang ohnehin verwehrt, dann sehe ich auch keinen Grund zu bezahlen (no taxation without representation), zumal die Mutter über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

P.S.: Wisst ihr ob beim Europäischen GH f. Menschenrechte derzeit irgendwelche Verfahren bzgl. Versklavung Deutscher Väter, da facto Umgangsverweigerung durch unnötige Unterhaltsforderungen, etc. anhängig sind? Es kann nicht der Menschenwürde des Kindes (oder Vaters) entsprechen wenn 400 Euro zusätzlich auf dem Konto einer ausreichend verdienenden Mutter als wichtiger angesehen werden, als der regelmäßige Umgang mit dem Vater, oder sehe ich das falsch?
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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland - von heiter_bis_wolkig - 26-03-2011, 19:08

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