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OLG Brandenburg:Trotz Schwerstbehinderung hat Frau dem Mann Unterhalt zu zahlen
#6
Ethisch vertretbar? Für diese Menschen ist dies eine Möglichkeit an Geld zu kommen, um überleben zu können. Kartelle haben sich schon gebildet, Menschenhändler werben dafür Personen an, es blüht schon ein Schwarzmarkt mit Spendernieren, die z. B. an reiche Ägypter verkauft werden.
Die Entnahme findet dort oftmals unter katastrophalen, hygienischen Bedingungen statt, nicht alle überleben das.
Das kommt mir so bekannt vor:

Der Ansatz eines höheren fiktiven Erwerbseinkommens kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil die Beklagte vorgetragen hat, der Kläger sei durchaus in der Lage, ein ebenso hohes Einkommen wie sie zu erzielen, wenn er sich ebenso engagiert wie sie für die berufliche Kariere eingesetzt hätte....Der Vorwurf, den die Beklagte dem Kläger macht, geht vielmehr dahin, er habe sich nach Herstellung der deutschen Einheit zu wenig um seine berufliche Entwicklung gekümmert.
Wenn aber die Beklagte bis dahin den beruflichen Werdegang des Klägers und seine Bemühungen um Arbeit bei bestehender Ehe hingenommen hat, kann nicht angenommen werden, dass er es unterhaltsbezogen leichtfertig unterlassen hat, höhere Einkünfte zu erzielen.


Also bei Bemühungen um Arbeit Druck machen, ansonsten sofort Scheidung. Exclamation
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: OLG Brandenburg:Trotz Schwerstbehinderung hat Frau dem Mann Unterhalt zu zahlen - von borni - 23-11-2008, 22:18

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