27-02-2011, 21:06
(26-02-2011, 11:27)Camper1955 schrieb: Mir ging es in diesem Fall ja mehr um das Treffen auf einer öffentlichen Veranstaltung ganz unten, was als deutliches Indiz gewertet wurde.
Kommt widerum auf die Tatrichterin an. In meinem Fall hat das Auftreten mit Partner (und umgekehrt) bei der Einschulung des gemeinsamen Kindes nichts am Unterhaltsanspruch geaendert.
Einzellfall"gerechtigkeit" in Reinform sozusagen....
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]