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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(02-03-2012, 13:43)Camper1955 schrieb: Die Richter versuchen alles, um die Entscheidungen der Zivilrichter zu rechtfertigen.
Das sehe ich ganz und gar nicht so. Vielmehr hat die Richterin als Strafrichterin keine Existenzgrundlage.

Was sowas:
Die Kammer hat keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen der beiden Zeuginnen, die ihre Angaben im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ohne jeden Belastungseifer ruhig und sachlich anhand ihrer Unterlagen machten.
im Urteil zu suchen hat, hatte ich mich selbst als erstes gefragt.

Meiner bescheidenen Meinung nach läßt sie sich von Emotionen leiten, welches einer Befangenheit nahe kommt.
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