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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(01-03-2012, 10:38)wunder schrieb: Die Frage bleibt natürlich wenn du nicht zahlst was wird passieren?
Na dann muss er halt 90 Tage gesiebte Luft angucken - und gut ist.

Bleibt ein Eintrag im Register: vorbestraft. Außerdem fielen die KU-Rückstände aus der fraglichen Zeit aus der Insolvenz raus - also müssten die auch noch irgendwann bezahlt werden. Dazu kommen die diversen Prozesskosten, die auch noch irgendwann...

Den potentiellen Erbinnen kann man vielleicht schon mal erklären, was eine "Ausschlagung" ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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