19-04-2011, 16:14
So wäre es richtig:
Wegen der Tragweite der finanziellen Folgen einer Partnerschaft sind bis heute sämtliche Verpartnerungen -auch die unehelichen- bei Gericht unter der Mitwirkung eines Rechtsanwalts durchzuführen.
Wegen der Tragweite der finanziellen Folgen einer Partnerschaft sind bis heute sämtliche Verpartnerungen -auch die unehelichen- bei Gericht unter der Mitwirkung eines Rechtsanwalts durchzuführen.