12-11-2010, 19:05
Der Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) hat auf seiner Herbsttagung in Bad Salzschlirf ein paar interessante Vorschläge gemacht: http://anonym.to/?http://www.osthessen-n...id=1189861
Auszüge:
"Bei Einvernehmen der Ehepartner die Scheidung im Standesamt vorzunehmen, wäre eine bürgerfreundliche Angelegenheit, so sieht es BDS-Präsident Jürgen Büssow persönlich. „“Ein Eheversprechen findet ja auch nicht vor Gericht statt. Da kann auch die Auflösung vor dem Standesamt erfolgen“, erläutert Büssow seinen Standpunkt. Die Scheidung wäre dann schneller zu erreichen und billiger, von administrativer Seite auch durchaus machbar, schätzt der BDS-Präsident. (...) Schon vor acht Jahren stand das Thema zur Debatte, scheiterte damals aber am Widerstand der Rechtsanwälte."
Das Thema ist also nicht ausdiskutiert. Interessant, dass es auch innerhalb des Staates eine Opposition gegen die Anwaltsscheidung gibt und dass mit bestechend einfacher Logik argumentiert wird. Sie suchen dafür auch nach Erfahrungen im Ausland: "Prof. Dr. Dieter Martiny, ebenfalls vom Hamburger Max-Planck-Institut, befasste sich mit „Außergerichtlichen Scheidungsverfahren und ausländischen Modellen“. Welche Alternativen es zum gerichtlichen Scheidungsmonopol in Deutschland gibt, erläuterte Prof. Dr. Bettina Heiderhoff von der Universität Hamburg."
Zum gemeinsamen Sorgerecht haben sie auch was zu sagen: "Dazu erläuterte Prof. Dr. Rainer Frank vom wissenschaftlichen Beirat des BDS, er gehe davon aus, dass in man Deutschland bei Gericht das Mitsorgerecht werde beantragen müsse. In anderen Ländern gehöre es zur Regel, dass der als Elternteil Anerkannte automatisch ein Mitsorgerecht erhält. Der Fachausschuss der Standesbeamten sucht jetzt in der Diskussion nach Empfehlungen, so Dr. Fabian Wall von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ebenfalls Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, Regelfälle möglichst einfach abwickeln zu können."
Es scheint so, dass immer dann Themen relativ unvoreingenommen angehen, wenn es Nichtjuristen sind, die in ihrem Beruf mehr mit Praxis als mit Theorien zu tun haben. Die trauen sich auch im Gegensatz zu den ewiggestrigen Besitzstandswahrerinnen, im Ausland nachzusehen wie es dort läuft.
Standesbeamten an die Macht statt djb :-)
Auszüge:
"Bei Einvernehmen der Ehepartner die Scheidung im Standesamt vorzunehmen, wäre eine bürgerfreundliche Angelegenheit, so sieht es BDS-Präsident Jürgen Büssow persönlich. „“Ein Eheversprechen findet ja auch nicht vor Gericht statt. Da kann auch die Auflösung vor dem Standesamt erfolgen“, erläutert Büssow seinen Standpunkt. Die Scheidung wäre dann schneller zu erreichen und billiger, von administrativer Seite auch durchaus machbar, schätzt der BDS-Präsident. (...) Schon vor acht Jahren stand das Thema zur Debatte, scheiterte damals aber am Widerstand der Rechtsanwälte."
Das Thema ist also nicht ausdiskutiert. Interessant, dass es auch innerhalb des Staates eine Opposition gegen die Anwaltsscheidung gibt und dass mit bestechend einfacher Logik argumentiert wird. Sie suchen dafür auch nach Erfahrungen im Ausland: "Prof. Dr. Dieter Martiny, ebenfalls vom Hamburger Max-Planck-Institut, befasste sich mit „Außergerichtlichen Scheidungsverfahren und ausländischen Modellen“. Welche Alternativen es zum gerichtlichen Scheidungsmonopol in Deutschland gibt, erläuterte Prof. Dr. Bettina Heiderhoff von der Universität Hamburg."
Zum gemeinsamen Sorgerecht haben sie auch was zu sagen: "Dazu erläuterte Prof. Dr. Rainer Frank vom wissenschaftlichen Beirat des BDS, er gehe davon aus, dass in man Deutschland bei Gericht das Mitsorgerecht werde beantragen müsse. In anderen Ländern gehöre es zur Regel, dass der als Elternteil Anerkannte automatisch ein Mitsorgerecht erhält. Der Fachausschuss der Standesbeamten sucht jetzt in der Diskussion nach Empfehlungen, so Dr. Fabian Wall von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ebenfalls Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, Regelfälle möglichst einfach abwickeln zu können."
Es scheint so, dass immer dann Themen relativ unvoreingenommen angehen, wenn es Nichtjuristen sind, die in ihrem Beruf mehr mit Praxis als mit Theorien zu tun haben. Die trauen sich auch im Gegensatz zu den ewiggestrigen Besitzstandswahrerinnen, im Ausland nachzusehen wie es dort läuft.
Standesbeamten an die Macht statt djb :-)