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Schweiz: Abmeldung trotz Steuerschulden (BGE 127 I 97)
#3
Heute habe ich mich mal wieder abgemeldet in Zürich. Als der Beamte mich zum Finanzamt schicken wollte, habe ich den Zettel zurückgeschoben und mit Hinweis auf das Bundesgerichtsurteil abgelehnt - zuerst hat er gefragt, ob ich ihm das Urteil nennen könne, was ich natürlich nicht in Petto hatte. Aber hat hat zugegeben, das ich richtig liege und darauf verzichtet - als Ersatz hat er kurz bei der Steuerbehörde angerufen. Dann hat er mich noch gefragt, ob ich eine Abmeldebescheinigung brauche, was ich abgelehnt habe, denn die kostet Geld. Stattdessen bekommt der jetzt von mir ein Einschreiben, in dem ich ihm die Abmeldung bestätige und um umgehenden Widerspruch bitte, wenn etwas nicht stimmt Big Grin

Anyways - es geht doch irgendwie.
https://t.me/GenderFukc


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RE: Schweiz: Abmeldung trotz Steuerschulden (BGE 127 I 97) - von Petrus - 21-09-2010, 21:42

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