04-09-2010, 18:57
(04-09-2010, 18:51)gleichgesinnter schrieb: Vielleicht könnte mal jemand die Fragen beantworten?Ganz spontan fällt mir dazu ein:
Ein Versäumnisurteil kann auch im schriftlichen Vorverfahren erlassen werden, sofern der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig anzeigt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vers%C3%A4umnisurteil