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BVerfG 1 BvR 365/09: PKH bei ungeklärter Rechtslage (Unterhaltsbefristung)
#2
Spannender Fall, nicht ohne Witz. Als sie heirateten, war er 38 und sie 62 Jahre alt. Die BVerfG-Richter bemerken lakonisch, dass die Ehe kinderlos blieb :-) Die Dame verlangt Unterhalt wegen Alter. Einen Nachteilsausgleich kann sie nicht anführen. Dem Ehemann hätte klar sein müssen, dass "im Falle des Scheiterns der Ehe mit Blick auf die Altersdifferenz von 24 Jahren Altersunterhalt würde leisten müssen."
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RE: BVerfG 1 BvR 365/09: PKH bei ungeklärter Rechtslage (Unterhaltsbefristung) - von p__ - 29-03-2010, 14:50

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