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BVerfG 1 BvR 365/09: PKH bei ungeklärter Rechtslage (Unterhaltsbefristung) - Druckversion

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BVerfG 1 BvR 365/09: PKH bei ungeklärter Rechtslage (Unterhaltsbefristung) - borni - 29-03-2010

Beschluss vom 11.03.2010

"Prozesskostenhilfe wegen eines Scheidungsfolgeantrags auf Zahlung nachehelichen (Alters-)Unterhalts darf dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt. Die Voraussetzungen der Befristung und Begrenzung nachehelichen (Alters-)Unterhalts sind noch nicht höchstrichterlich geklärt."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100311_1bvr036509.html

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hier wollten wohl die unteren Instanzen bereits im Vorfeld Fakten schaffen.


RE: BVerfG 1 BvR 365/09: PKH bei ungeklärter Rechtslage (Unterhaltsbefristung) - p__ - 29-03-2010

Spannender Fall, nicht ohne Witz. Als sie heirateten, war er 38 und sie 62 Jahre alt. Die BVerfG-Richter bemerken lakonisch, dass die Ehe kinderlos blieb :-) Die Dame verlangt Unterhalt wegen Alter. Einen Nachteilsausgleich kann sie nicht anführen. Dem Ehemann hätte klar sein müssen, dass "im Falle des Scheiterns der Ehe mit Blick auf die Altersdifferenz von 24 Jahren Altersunterhalt würde leisten müssen."