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sorgerecht abgeben?
#12
Das führt im Kreis herum. Nachweisen muß ich etwas nur, wenn ich dazu aufgefordert werde, d.h. in der Regel vor Gericht oder der Anwältin.
Im unwahrscheinlichen Fall der Klage auf alleiniges Sorgerecht wird derselbe Zweizeiler an das Gericht oder die Anwältin in Kopie geschickt, falls die Exe sagt, sie weiß von nichts.
Ein irgendwie gearteter "Schaden" ist vorher nicht entstanden, die Klage wird zurückgezogen bzw. nicht eröffnet, weil es nichts auszuurteilen gibt und das Geld für die Anwältin und ggf. die Richterin ist per GKO und etc pp unterwegs.

Alle bekommen also ihr Geld fürs Nichtstun und es ist am Ende weniger für das Kind da. Genauso wie es sein soll.

Notar ist m.E. fürs Klo.
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]


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sorgerecht abgeben? - von nohope - 09-02-2010, 19:40
RE: sorgerecht abgeben? - von Tee-Rak - 09-02-2010, 20:19
RE: sorgerecht abgeben? - von nohope - 09-02-2010, 20:40
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RE: sorgerecht abgeben? - von Master Chief - 10-02-2010, 10:12
RE: sorgerecht abgeben? - von nohope - 09-02-2010, 22:10

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