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Unterhalt als Rentner im Ausland
#3
Das wird ein Richter nach eigenem Gusto entscheiden. Er wird nach §1602 BGB entscheiden, "Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.". Also wird er irgendeine Ziffer ausschwitzen, die dein Selbstbehalt an deinem Wohnort sein soll. Und der ist garantiert niedriger wie in D. Obenauf verpasst er dir fiktives Einkommen. Neue Partner etc. sind irrelevant, da nachrangig.


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt als Rentner im Ausland - von nohope - 18-12-2009, 12:08
RE: Unterhalt als Rentner im Ausland - von p__ - 18-12-2009, 12:17
RE: Unterhalt als Rentner im Ausland - von p__ - 18-12-2009, 15:36

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