Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB
#14
(08-08-2009, 12:35)blue schrieb: Zypries hat doch öffentlich gesagt, dass der Normalbürger die Gesetze nicht zu verstehen braucht. Wink

Wie verhält sich diese Aussage zu der des "Bündnis(sis) für das deutsche Recht", mitgetragen vom MfS/Zypries/BMFSJ?
Zitat:[...]deutsches Recht ist vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar.
?

http://www.bmj.bund.de/files/-/3338/Ein%...0Recht.pdf

Zum §1684 @Bluter:
Ich hab mir dieses Mal die Aufdröselung nicht angetan.
Grund: Meiner Meinung nach ist Elternschaft, und darunter fällt der "Umgang des Kindes mit den Eltern", juristisch nicht darstellbar.
Beweis: Die Realität und damit die Komplexität des Einzelfalls.
Bis zum Beweis des Gegenteils behalte ich mir das Recht vor, auf meiner Einschätzung zu bestehen als

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 10:27
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 12:35
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von Master Chief - 11-08-2009, 05:10
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 19:04

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB Ibykus 152 130.915 19-01-2015, 20:07
Letzter Beitrag: Ibykus
  Deutsches Scheidungsurteil, Spanische Auslegung Arandanito 10 9.509 19-02-2014, 20:28
Letzter Beitrag: kay

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste