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Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB
#8
(08-08-2009, 13:48)Bluter schrieb: Was du mit Smileys schmückst ist bitter und unsere gynandere Scheinzypresse ist mir keine weitere Frage mehr wert.
Was ich mit Smileys "schmücke" ist reinste Ironie des Schicksals. Tongue

Meine eigene, mir selbst aufgepflanschte Aufgabe ist es, den Mitmenschen in meiner unmittelbaren Umgebung zu helfen und aufzuklären, wie es hier in Absurdistan aussieht, ein Kind zu zeugen. Ein wenig Rechtskenntnis gehört dazu. Wie Du vielleicht selbst weißt, hat der durchschnittliche dummdösel-deutsche-Michel vom Wort BGB nie etwas gehört.

Zu Deinem Vorschlag, den 1684 Abs. 2 abzuändern:
Auch hier bleibe ich erst einmal, an "der Wurzel" des Übels etwas abzuändern.
Man muß sich gar nicht so viel Mühe geben, den 1626a BGB entsprechend zu formulieren bzw. ganz abzuschaffen.

Den 1626a neu zu formulieren, wäre ein Quantensprung für die absurdistanische Rechtssprechung. Das wollen aber unsere Politiker gar nicht!

Ich hatte damals in 2006 Kontakt zu Herrn Fryns von der deutschspachigen Gemeinschaft in Belgien, als dieses Land das "gemeinsame Beherbergungsrecht" eingeführt hatte. Leider weiß ich nicht, ob Malmedy es bereits geschafft hat, dieses ausser den typischen Sprachen französich und niederländisch ins deutsche zu übersetzen. Werde ihn diesbezüglich nochmals kontaktieren.

Da ich allerdings niederländisch einigermaßen lesen und versteh kann, kann ich nur schreiben, dass diese Gesetze kurz/knapp/einfach formuliert sind.

Absurdistan ist von einer solchen einfachen Gesetzgebung noch meilenweit entfernt! Sad
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RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 10:27
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 12:35
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 19:04

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